Altbau für Liebhaber
Bild 1: Das ehemals als Stall und Scheune genutzte Gebäude steht an zum Verkauf
Bild 2: Die Skizze zeigt beispielhaft wie das Gebäude nach erfolgter Sanierung aussehen könnte
Bild 3: Die Stalldecke im unteren, ostwärts gerichteten Teil des Gebäudes
Bild 4: Das Dachtragwerk
Bild 5: Beispiel für die optische Gestaltung der Fassade mit Torbogen
Bild 6: Beispiel für den Innenausbau
Bild 7: Beispiel für eine mögliche Gestaltung der Fassade mit Torbogen
Bild 8: Beispiel für eine Gestaltung der Fassade
Bild 9: Mögliche Gestaltung des Hofes mit Kopfsteinpflaster und Begrünung
Bild 10: Auch so könnte die Terrasse später aussehen
Bild 11: Das Gebäude befindet sich inmitten der Denkmalschutzzone am jetzigen Dorfplatz
Denkmalgeschütztes Wirtschaftsgebäude abzugeben
Das Wohnen in einem Altbau oder einem Baudenkmal hat einen ganz besonderen Charme.
Im Ortskern von Steinborn ist seit den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts eine Denkmalzone nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz ausgewiesen. In dieser Schutzzone befinden sich mehrere barocke Wohn- und Ökonomiegebäude, die teilweise auch als Einzeldenkmal geschützt sind und deren Entstehung zurück in das späte 17. Jahrhundert bzw. ins 18. Jahrhundert datiert. Einige der überwiegend seit Längerem nicht genutzten Gebäude befinden sich im Eigentum der Ortsgemeinde.
Dank der Unterstützung der Denkmalschutzbehörde konnten bereits erste Erfolge bei der Inwertsetzung der historischen Ortsmitte erzielt werden. So haben zwei Objekte den Besitzer im vergangenen Jahr gewechselt und werden aktuell saniert. Wir möchten diese positive Entwicklung weiter fortführen und bieten ein ehemals als landwirtschaftliches Wirtschaftsgebäude genutztes Objekt zum Verkauf an. Die Grundfläche des Gebäudes beträgt ca. 110 qm, die Grundstücksfläche umfasst ca. 180 qm. Die Ortsgemeinde wünscht sich eine Wohnnutzung oder eine Nutzung zu touristischen Zwecken. In unmittelbarer Nähe stehen ausreichend öffentliche Parkplätze zur Verfügung.
Die Vermarktung und Sanierung der angrenzenden Gebäude ist ebenfalls geplant. Es ist darüber hinaus vorgesehen, dass zwei Gebäude in der Denkmalzone abgerissen werden.
Die Ortsgemeinde Steinborn ist Dorferneuerungsgemeinde. Der Umbau und die Sanierung des in der Denkmalzone befindlichen Gebäudes kann deshalb aus Mitteln der privaten Dorferneuerung mit bis zu 30.000 € bezuschusst werden. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle gelten die Regelungen des § 7i Einkommensteuergesetz zu erhöhten Absetzungen bei Baudenkmalen innerhalb von elf Jahren nach der Herstellung. Die erhöhten Anforderungen des Gebäude-Energie-Gesetzes gelten für das denkmalgeschützte Objekt nicht. Durch zusätzliche Förderungen der Baumaßnahme im Rahmen der Förderpakete der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) kann insgesamt ein Fördervolumen von 50 % und mehr erreicht werden.
Voraussetzung für den Verkauf des Objektes ist die Vorlage eines schlüssigen Nutzungskonzeptes.
Bei Interesse und Fragen können Sie sich gerne an Ortsbürgermeister Manfred Jegen wenden.